Kinderzuschlag wird erhöht – Starke-Familien-Gesetz verabschiedet
Mit dem Kinderzuschlag sollen einkommensschwache Familien mit Kindern finanziell unterstützt werden. Die betroffenen Familien werden sich in Zukunft über etwas mehr Geld im Portemonnaie freuen können. Denn der Bundestag hat jetzt das Starke-Familien-Gesetz verabschiedet, das eine Erhöhung des Kinderzuschlags vorsieht. Darüber hinaus sind noch weitere Unterstützungsmaßnahmen für sozial schwache Familien angedacht.
Höchstbetrag steigt auf 185 Euro im Monat
Das von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey und Sozialminister Hubertus Heil (beide SPD) eingebrachte Starke-Familien-Gesetz sieht vor, dass der Kinderzuschlag von 170 Euro im Monat auf bis zu 185 Euro im Monat angehoben wird. Dabei handelt es sich um den Höchstbetrag, den einkommensschwache Familie pro Kind erhalten können. Die Erhöhung des Kinderzuschlag soll bereits zum 1. Juli 2019 erfolgen. Alleinerziehende profitieren zudem davon, dass Unterhaltszahlungen zukünftig nicht mehr in vollem Umfang, sondern nur noch anteilig angerechnet werden. Darüber hinaus soll der Kinderzuschlag ab dem 1. Januar 2020 nicht mehr schlagartig wegfallen, wenn Eltern mehr verdienen und die Einkommensgrenze überschreiten, sondern die Unterstützung soll mit steigendem Einkommen nur langsam auslaufen.
Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabepaket
Neben dem erhöhten Kinderzuschlag sieht das Starke-Familien-Gesetz für ärmere Familie in Deutschland noch weitere Unterstützung vor. Es sind Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabepaket zur Förderung sozial benachteiligter Kinder geplant. Zu dem Bildungs- und Teilhabepaket gehört das Schulbedarfspaket. Der Betrag, der sozial schwachen Kindern für die Anschaffung von Schulmaterialien zur Verfügung gestellt wird, wird zum Start des neuen Schuljahres von 100 Euro auf 150 Euro angehoben. In den Folgejahren wird der Zuschuss aus dem Schulbedarfspaket dann jeweils an die Entwicklung der Regelsätze angepasst.
Weiterhin werden sozial schwache Familien dadurch entlastet, dass die Eigenanteile der Eltern für das gemeinsame Mittagessen in Kita und Schule sowie für die Schülerfahrkarte entfallen. Außerdem müssen die Eltern, die den Kinderzuschlag erhalten, in Zukunft keine Gebühren für die Kita mehr bezahlen. Die Unterstützungsmaßnahmen für sozial schwache Kinder und Familien im Rahmen des Starke-Familien-Gesetzes lässt sich die Bundesregierung in der laufenden Legislaturperiode knapp 1,3 Milliarden Euro kosten.
Bürokratische Hürden sollen abgebaut werden
Derzeitig gibt es in Deutschland rund 800.000 Kinder aus sozial schwachen Familien, deren Eltern die Voraussetzungen für einen Bezug des Kinderzuschlags erfüllen. Allerdings wird der Kindergeldzuschlag derzeit nur von rund 30 % der Berechtigten auch tatsächlich in Anspruch genommen. Schuld daran sollen vor allem die bürokratischen Hürden sein, die viele Eltern von einer Beantragung des Kinderzuschlags abhalten. Deshalb soll in Zukunft der Antragsprozess vereinfacht und bürokratische Hürden abgebaut werden. Angedacht ist neben einfacheren Antragsformularen auch eine Antragsstellung per SMS.