Corona Familienbonus ab September 2020
Der Corona Familienbonus soll ab September 2020 an die Familien in Deutschland ausgezahlt werden. Besonders den Familien mit Kindern hat die Corona Krise aufgrund von Kita und Schulschließungen schwer zu schaffen gemacht. Deshalb sollten im Rahmen des von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Konjunkturpakets auch gezielt Familien mit Kindern Unterstützung erhalten. Zu diesem Zweck wurde ein Familienbonus für Eltern mit kindergeldberechtigten Kindern beschlossen. Rund 4,3 Milliarden Euro lässt sich die Bundesregierung dieses Vorhaben kosten. Ab September 2020 soll der Corona Familienbonus den Eltern überwiesen werden.
300 Euro pro kindergeldberechtigtem Kind
Den jetzt von der Bundesregierung beschlossenen Familienbonus bekommen alle Eltern, die Anspruch auf Kindergeld haben. Pro kindergeldberechtigten Kind erhalten sie 300 Euro. Es reicht aus, wenn für das jeweilige Kind an mindestens einem Tag dieses Jahres ein Anspruch auf Kindergeld bestanden hat. Sogar für Kinder, die erst im Dezember 2020 geboren werden, steht den Eltern der Kinderbonus noch zu.
Es ist geplant, dass der Corona Kinderbonus zusammen mit dem Kindergeld an die Eltern ausgezahlt wird. Allerdings soll der Familienbonus in Höhe von 300 Euro pro Kind nicht auf einen Schlag an die Eltern ausgezahlt werden. Stattdessen sollen Eltern zwei Monate in Folge jeweils 150 Euro pro Kind überwiesen bekommen. Nach dem derzeitigen Stand der Dinge soll die erste Rate in Höhe von 150 Euro im September 2020 an die Eltern ausgezahlt werden. Die zweite Rate soll dann im Oktober 2020 folgen.
Corona Familienbonus wird mit Kinderfreibeträgen verrechnet
Allerdings profitieren nicht alle Eltern in Deutschland gleichermaßen von dem Corona Familienbonus. Der Grund dafür ist, dass der Kinderbonus bei der Einkommensteuererklärung 2020 mit den Kinderfreibeträgen verrechnet wird. Für Eltern mit eher niedrigerem Einkommen spielt das keine Rolle. Unverheirateten Eltern kommt der Familienbonus bis zu einem Einkommen von rund 33.900 Euro in vollem Umfang zu gute. Verheiratete Eltern können bis zu einer Einkommensgrenze von 67.800 Euro vollumfänglich von dem Kinderbonus profitieren.
Familien mit höherem Einkommen profitieren weniger vom Kinderbonus
Mit steigenden Einkommen verringert sich danach der Nutzen, den Eltern aus dem Corona Familienbonus ziehen können, immer weiter. Je höher also das Einkommen der Familien, desto weniger kann die Familie von dem Bonus profitieren. Ab einem Einkommen von 85.900 Euro bei Verheirateten bzw. 42.950 Euro bei Ledigen ist der Nutzen des Kinderbonus dann schließlich komplett aufgezehrt.
Gute Nachrichten gibt es für Eltern, die Arbeitslosengeld II beziehen. Da der Familienbonus nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden darf, erhalten sie den Bonus in voller Höhe zusätzlich zu den Regelsätzen ausgezahlt.
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird angehoben
Für alleinziehende Elternteile gibt es noch einen weiteren Bonus aufgrund der Corona Krise. Um dem höheren Betreuungsaufwand von alleinerziehenden Eltern in den vergangenen Monaten Rechnung zu tragen, wird der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b EStG angehoben. Die Erhöhung gilt allerdings nur zeitlich befristet. Der Entlastungsbetrag steigt in den Jahren 2020 und 2021 auf 4.000 Euro pro Jahr. Zuvor belief sich der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende auf 1.908 Euro im Kalenderjahr.