Erhöhung des Kindergelds ab 2021
Eltern können sich freuen, für das kommende Jahr 2021 ist eine Erhöhung des Kindergelds geplant. Pünktlich zum Start des neuen Jahres soll das Kindergeld um 15 Euro steigen. So sieht es das jetzt von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Zweite Familienentlastungsgesetz vor. Gleichzeitig mit dem Kindergeld soll im kommenden Jahr dann auch der Kinderfreibetrag steigen.
Erhöhung des Kindergelds zum 1. Januar 2021
Ab dem 1. Januar 2020 soll das Kindergeld für jedes Kind um 15 Euro im Monat steigen. Dadurch erhöht sich das Kindergeld für die ersten beiden Kinder jeweils von 204 Euro auf 219 Euro im Monat. Beim dritten Kind sorgt die Erhöhung des Kindergelds dafür, dass Eltern 225 Euro statt 210 Euro monatlich bekommen. Für das vierte Kind gibt es nach der Kindergelderhöhung 2021 jeden Monat 250 Euro von der Familienkasse. Zuvor waren es 235 Euro im Monat. Die gleiche Summe erhalten Eltern auch für alle weiteren Kinder, die nach dem vierten Kind folgen. Wir haben eine Tabelle für Sie zur Ansicht bereitgestellt, die einen Überblick darüber gibt, wie viel Geld es jeden Monat vor und nach der Erhöhung des Kindergelds zum 1. Januar 2021 gibt.
Anzahl Kinder | Kindergeld 2020 | Kindergeld 2021 |
1. Kind | 204 Euro | 219 Euro |
2. Kind | 204 Euro | 219 Euro |
3. Kind | 210 Euro | 225 Euro |
4. Kind | 235 Euro | 250 Euro |
Jedes weitere Kind | 235 Euro | 250 Euro |
Seit der letzten Kindergeldgelderhöhung ist schon einige Zeit vergangen. Zuletzt hat man das Kindergeld im Juli 2019 angehoben. Damals stieg das Kindergeld aber nicht um 15 Euro im Monat, sondern nur um 10 Euro im Monat für jedes Kind.
Erhöhung des Kinderfreibetrags
Neben der Erhöhung des Kindergelds ist im Jahr 2021 auch eine Anhebung des Kinderfreibetrags vorgesehen. Der Kinderfreibetrag soll 2021 um 576 Euro steigen. Demzufolge erhöht sich der Kinderfreitag dann auf 8.388 Euro für beide Elternteile. Derzeit liegt der Kinderfreibetrag noch bei 7.812 Euro für beide Elternteile.
Ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag für eine Familie die bessere Variante ist, hängt von ihrem Einkommen ab. Auf der einen Seite ist das Kindergeld normalerweise für Familien mit eher geringen Einkommen die bessere Wahl. Auf der anderen Seite lohnt sich der Kinderfreibetrag meistens mehr für Familien mit höherem Einkommen. Das Finanzamt führt bei der Steuererklärung eine Günstigerprüfung durch, um zu ermitteln, welche der beiden Varianten für die jeweilige Familie wirtschaftlich sinnvoller ist.
Weitere Steuererleichterungen sollen 2021 kommen
Mit dem Familienentlastungsgesetz sollen neben der Erhöhung des Kindergelds und des Kinderfreibetrags noch weitere Steuererleichterungen kommen, von denen aber auch Kinderlose profitieren können. Es ist vorgesehen, den Grundfreibetrag nach § 32a Abs. 1 EStG im kommenden Jahr nach oben anzupassen. Der Grundfreibetrag soll im Jahr 2021 von 9.408 Euro auf 9.696 Euro steigen. Das wäre ein Plus von 288 Euro verglichen mit dem Vorjahr. Einkünfte unterhalb des Grundfreibetrags bleiben von einer Besteuerung verschont.
Weiterhin ist geplant, dass im nächsten Jahr die Eckwerte des Einkommensteuertarifs nach rechts verschoben werden, um die kalte Progression auszugleichen. Daraus ergibt sich, dass im Jahr 2021 die Grenze für den Spitzensteuersatz auf 57.919 Euro ansteigt. Zudem soll sich kommenden Jahr auch noch der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen nach § 33a Abs. 1 Satz 1 EStG von 9.408 Euro auf 9.696 Euro erhöhen.