Kinderzuschlag steigt zum 1. Januar 2021
Es gibt gute Nachrichten für Eltern mit niedrigem Einkommen. Sie erhalten in Zukunft mehr finanzielle Unterstützung vom Staat. Denn pünktlich zum 1. Januar 2021 steigt der Kinderzuschlag. Der Maximalbeitrag, den einkommensschwache Familie durch den Kinderzuschlag bekommen können, erhöht sich ab Januar 2021 von 185 Euro im Monat pro Kind auf 205 Euro im Monat pro Kind.
Die Erhöhung des Kinderzuschlags war notwendig, da auch das monatliche sächliche Existenzminimum für Kinder gestiegen ist. Dieses dient als Grundlage für die Festsetzung des Kinderzuschlags. Das Starke-Familien-Gesetz, welche im letzten Jahr verabschiedet wurde, schreibt vor, dass das monatliche sächliche Existenzminimum für Kinder regelmäßig angepasst werden muss.
Voraussetzungen für die Beantragung des Kinderzuschlags
Die Beantragung des Kinderzuschlags setzt zum einen voraus, dass auch ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Zum anderen müssen aber auch bestimmte Einkommensvoraussetzungen erfüllt sein, damit Eltern den Kinderzuschlag beantragen können. Will man den Kinderzuschlag beantragen, darf das Einkommen nicht über der Höchsteinkommensgrenze liegen. Für die Berechnung der Höchsteinkommensgrenze werden die Hartz-IV-Regelsätze sowie das Wohngelds, das der Familie bei einem Bezug von Arbeitslosengeld II zustände, zugrunde gelegt.
Mindesteinkommensgrenze beim Kinderzuschlag
Beim Kinderzuschlag gibt es aber nicht nur eine Höchsteinkommensgrenze, sondern auch eine Mindesteinkommensgrenze. Elternpaare müssen mindestens 900 Euro im Monat verdienen, um den Kinderzuschlag beantragen zu können. Die Mindesteinkommensgrenze für Alleinerziehenden beläuft sich auf 600 Euro im Monat. Mithilfe des Kinderzuschlags-Checks auf der Homepage des Bundesfamilienministeriums, können Sie ganz leicht prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für den Kinderzuschlag erfüllen.
Mehr Geld für den Kauf von Schulmaterialien
Kinder, deren Eltern wenig verdienen, haben zusätzlich die Möglichkeit, durch das Schulbedarfspaket finanzielle Unterstützung für den Kauf von Schulmaterialien zu erhalten. Im Jahr 2021 erhöht sich die im Rahmen des Schulbedarfspakets zur Verfügung gestellte Summe um 4,50 Euro. Für den Kauf von Schulmaterialien, wie etwa Schulranzen oder Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien, stehen damit zukünftig 154,50 Euro statt 150 Euro zur Verfügung. Zunächst steht ein Teilbetrag in Höhe von 51,50 Euro für das Anfang 2021 beginnende zweite Schulhalbjahr bereit. Den Restbetrag in Höhe von 103 Euro können die Kinder für das darauffolgende erste Schulhalbjahr im Sommer 2021 abrufen.