Anpassung der Düsseldorfer Tabelle ab 2023
Es ist eine Anpassung der Düsseldorfer Tabelle zum Jahr 2023 vorgesehen. Zum einen sehen die Änderungen an der Düsseldorfer Tabelle eine Erhöhung des Kindesunterhalts für Trennungskinder vor. Davon können sowohl minderjährige Trennungskinder als auch volljährige Trennungskinder profitieren. Zum anderen sehen die Anpassungen an der Düsseldorfer Tabelle zum Jahr 2023 auch eine Anhebung des Selbstbehalts für Unterhaltspflichtige vor.
Düsseldorfer Tabelle zur Unterhaltsberechnung
Sollte es dazu kommen, dass sich die Eltern trennen, haben die betroffenen Kinder Anspruch auf Unterhaltszahlungen. Dann muss das Gericht klären, wie viel Kindesunterhalt den Trennungskindern zusteht. Dabei spielt zum einen das Alter des Kindes eine Rolle. Zum andern muss aber die Höhe des Einkommens der Eltern bei der Festlegung der Unterhaltungszahlungen Berücksichtigung finden. Als Richtlinie für die Unterhaltsfestsetzung wird in der Regel auf die Düsseldorfer Tabelle, die das Oberlandesgericht Düsseldorf erstmalig im Jahr 1962 veröffentlicht hat, zurückgegriffen.
Die Tabelle gibt für verschiedene Alters- und Einkommensgruppen die empfohlenen Unterhaltsbeträge an. Die Düsseldorfer Tabelle hat zwar eigentlich keine Gesetzeskraft, wird aber trotzdem deutschlandweit von den Gerichten als Maßstab bei der Unterhaltsberechnung zugrunde gelegt. Mit der Anpassung der Düsseldorfer Tabelle zum Jahr 2023 wurden die empfohlenen Unterhaltsbeträge angehoben, sodass Kinder nach einer Trennung der Eltern in Zukunft mit mehr Geld rechnen können.
Mehr Kindesunterhalt für alle Altersgruppen
Im Durchschnitt steigen durch die Anpassung der Düsseldorfer Tabelle ab 2023 die empfohlenen Unterhaltsbeträge für Kinder in allen Einkommensgruppen um rund zehn Prozent. In der untersten Einkommensgruppe bis zu einem Nettoeinkommen von 1.900 Euro sieht die neue Düsseldorfer Tabelle 2023 eine Erhöhung des Unterhalts für Kinder zwischen 0 und 5 Jahren um 41 Euro auf 437 Euro im Monat vor. In der zweiten Altersgruppe 6 – 11 Jahre steigt der empfohlene Unterhalt um 47 Euro auf 502 Euro monatlich. Für Kinder zwischen 12 – 17 Jahre ist eine Anhebung des Kindesunterhalts um 53 Euro auf 588 Euro im Monat beabsichtigt. Für volljährige Kinder über 18 Jahren soll es 59 Euro mehr Unterhalt geben, sodass der Unterhaltsbetrag auf 628 Euro im Monat anwächst. Nachfolgend können Sie sich die komplette Düsseldorfer Tabelle 2023 für alle Einkommensgruppen ansehen.
Anhebung des Selbstbehalts ab 2023
Neben einer Anhebung des Kindesunterhalts für Trennungskinder sieht die neue Düsseldorfer Tabelle 2023 auch eine Anhebung des Selbstbehalts für Unterhaltspflichtige vor. Unterhaltspflichtige müssen nicht ihr gesamtes Einkommen für die Unterhaltszahlungen aufwenden. Ihnen verbleibt ein Schonbetrag, der sogenannte Selbstbehalt, der trotz der Unterhaltsverpflichtungen nicht angetastet werden darf.
Im Zuge der Anpassung der Düsseldorfer Tabelle ab 2023 erhöht sich der Selbstbehalt für Erwerbstätige um rund 18 Prozent auf 1.370 Euro. Für Nichterwerbstätige steigt der Selbstbehalt um rund 17 Prozent auf 1.120 Euro, um die aktuelle Inflation auszugleichen. In dem Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige ist bereits ein Betrag für die Wohnkosten enthalten. Diesen Betrag für die Wohnkosten hat man von pauschal 430 Euro Warmmiete auf pauschal 520 Euro Warmmiete angehoben.
Erhöhung des Kindergelds ab 2023
Zu Beginn des neuen Jahres erhöht man auch das Kindergeld. Ab Januar 2023 erhalten Eltern dann einheitlich für jedes im Haushalt lebende Kind 250 Euro Kindergeld im Monat. Für das erste Kind und das zweite Kind entspricht das einem Plus von jeweils 31 Euro im Monat. Beim dritten Kind sind es immerhin noch 25 Euro mehr Kindergeld im Monat.
Diese Kindergelderhöhung hat auch Auswirkungen auf die Unterhaltsverpflichtungen. Denn die Hälfte des Kindergelds kann man vom zu zahlenden Kindesunterhalt abziehen. Bei unterhaltsberechtigten, volljährigen Kindern kann man den zu zahlenden Unterhaltsbetrag sogar um das komplette Kindergeld kürzen.