Hier können Sie sich darüber informieren, wann es Kindergeld für ein behindertes Kind gibt. Für Kinder mit Behinderung sieht der Gesetzgeber einen erweiterten Kindergeldanspruch vor. Dadurch haben die Eltern behinderter Kinder die Chance, länger Kindergeld zu beziehen. Nachfolgend erklären wir Ihnen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Kindergeld für ein behindertes Kind gezahlt wird.
Kindergeld für ein behindertes Kind unter 18 Jahren
Solange das behinderte Kind noch minderjährig ist, haben die Eltern auf jeden Fall Anspruch auf Kindergeld. Denn bei Kindern unter 18 Jahren ist der Kindergeldanspruch an keine weiteren Bedingungen geknüpft. Das gilt sowohl für behinderte wie auch für nicht behinderte Kinder.
Kindergeld für behinderte Kinder über 18 Jahren
Komplizierter wird es, wenn das behinderte Kind die Volljährigkeit erreicht hat. Eltern haben die Chance, weiterhin Kindergeld für ein behindertes Kind über 18 Jahre zu erhalten. Dafür müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Eine Voraussetzung dafür, dass Eltern weiterhin Kindergeld bekommen, ist, dass das Kind nicht über genügend finanzielle Mittel verfügt, um seinen notwendigen Lebensbedarf selbst zu decken. Davon lässt sich generell ausgehen, sofern in dem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „H“ (hilflos) angegeben ist.
Notwendiger Lebensbedarf von Personen mit Behinderung
Der notwendige Lebensbedarf einer Person mit Behinderung setzt sich aus dem allgemeinen Lebensbedarf und dem individuellen behinderungsbedingten Mehrbedarf zusammen. Der allgemeine Lebensbedarf lässt sich anhand des steuerlichen Grundfreibetrags feststellen. Das gilt sowohl für behinderte Menschen als auch für nicht behinderte Menschen. Den behinderungsbedingten Mehrbedarf kann man aus den zusätzlichen finanziellen Belastungen, die durch die Behinderung verursacht werden, ableiten. Die finanziellen Mittel, die der behinderten Person zur Verfügung stehen, lassen sich aus seinem Nettoeinkommen sowie den Leistungen Dritter wie etwa Pflegegeld, Eingliederungshilfe oder Fahrtkostenzuschüsse berechnen.
Wie lange wird Kindergeld für Kind mit Behinderung gezahlt?
Für volljährige Kinder, die studieren, eine Ausbildung machen oder einen Freiwilligendienst leisten, endet der Kindergeldanspruch spätestens, wenn das Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat. Demgegenüber können Eltern Kindergeld für ein behindertes Kind auch noch über dessen 25. Geburtstag hinaus erhalten. Voraussetzung für eine Fortsetzung des Kindergeldbezugs ist, dass die Behinderung des Kindes bereits vor dessen 25. Geburtstag bestanden hat. Bei Kindern, die bis einschließlich 1981 geboren wurden, gilt als Voraussetzung, dass die Behinderung des Kindes vor dem 27. Geburtstag eingetreten sein muss. Wenn die oben genannte Voraussetzungen erfüllt sind, können Eltern zeitlich unbefristet Kindergeld für ein behindertes Kind beziehen.
Kindergeld für ein behindertes Kind beantragen
Die Eltern müssen das Kindergeld für ein behindertes Kind bei der zuständigen Familienkasse beantragen. Für den Kindergeldantrag müssen die Eltern folgende Formular einreichen:
- Antrag auf Kindergeld
- Anlage Kind
- Erklärung zu den Verhältnissen eines Kindes mit Behinderung
- Erklärung zum verfügbaren Nettoeinkommen eines Kindes mit Behinderung
Die notwendigen Formulare können Sie auch auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit unter https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/downloads-kindergeld-kinderzuschlag herunterladen. Im Anschluss müssen Sie die ausgefüllten und unterschriebenen Formulare an die zuständige Familienkasse verschicken. Darüber hinaus muss man der Familienkasse auch noch einen qualifizierten Nachweis über die Behinderung des Kindes vorlegen, sodass die Familienkasse den Kindergeldanspruch überprüfen kann.