Für kinderreiche Familien, die fünfmal Nachwuchs bekommen haben, ist es sicherlich von Interesse, wie viel Kindergeld für fünf Kinder ihnen im Monat zusteht. Großfamilien wissen, dass Kinder eine Menge Geld kosten. Da kann man das monatliche Kindergeld von der Familienkasse mehr als gut gebrauchen. Man muss aber wissen, dass es in Deutschland nicht für alle Kinder gleich viel Kindergeld gibt. Mit steigender Anzahl an Kindern nimmt auch das Kindergeld pro Kind zu.
Update: Anfang 2023 wurde das Kindergeld für die ersten drei Kinder so angepasst, dass es jetzt für jedes Kind der Familie 250 Kindergeld im Monat gibt. Demnach bekommt eine Familie jetzt 1.250 Euro Kindergeld für fünf Kinder im Monat. Zählkinder spielen daher keine Rolle mehr.
Höheres Kindergeld ab drittem Kind
Für das erste und zweite Kind ist die Kindergeldzahlung jeweils noch gleich hoch. Eltern bekommen sowohl für das erste Kind als auch für zweite Kind jeweils 219 Euro Kindergeld im Monat ausgezahlt. Ab dem dritten Kind geht das Kindergeld dann nach oben. Eltern erhalten für das dritte Kind 225 Euro Kindergeld monatlich. Für das vierte Kind gibt es sogar 250 Euro im Monat. Bei diesem Betrag bleibt es auch für alle weiteren Kindern, die nach dem vierten Kind noch folgen. Folglich bekommt die Familie auch für das fünfte Kind im Monat 250 Euro Kindergeld von der Familienkasse überwiesen.
Aus diesen Beträgen lässt sich zusammenrechnen, dass eine Familie jeden Monat 1.163 Euro (219 Euro + 219 Euro + 225 Euro + 250 Euro + 250 Euro) Kindergeld für fünf Kinder erhält.
Kindergeld für fünf Kinder: 1.163 Euro monatlich
Wenn die Familie noch ein Kind mehr hätte, bekäme sie sogar 1.413 Euro (219 Euro + 219 Euro + 225 Euro + 250 Euro + 250 Euro + 250 Euro) Kindergeld für sechs Kinder.
Kindergeld für sechs Kinder: 1.413 Euro monatlich
Tipp: Sie wollen wissen, wann das Kindergeld auf ihrem Konto landet? Dann sollten Sie einen Blick auf den Überweisungsplan, den wir für Sie als Service zur Ansicht bereitgestellt haben, werfen. Dieser Überweisungsplan enthält alle Kindergeld Auszahlungstermine für das laufende Kalenderjahr.
Höheres Kindergeld durch Zählkinder
Etwas komplizierter wird es, das Kindergeld für 5 Kinder zu ermitteln, wenn auch noch Kinder aus erster Ehe vorhanden sind. Kinder, die im Haushalt des früheren Partners leben, so dass man für diese keinen Kindergeldanspruch hat, werden im Amtsdeutsch als Zählkinder bezeichnet. Für diese Zählkinder wird zwar kein Kindergeld ausgezahlt. Trotzdem werden sich bei der Berechnung des Kindergelds für die im eigenen Haushalt lebenden Kinder berücksichtigt. Dadurch rücken diese in der Reihenfolge auf, so dass für sie ein höheres Kindergeld ausgezahlt wird.
Durch ein Zählkind aus erster Ehe würde das Kindergeld für fünf Kinder von 1.163 Euro im Monat auf 1.194 Euro im Monat steigen. Bei zwei Zählkindern erhöht sich das Kindergeld für 5 Kinder sogar von 1.163 Euro monatlich auf 1.250 Euro monatlich.
Wie lange gibt es Kindergeld?
Neben der Höhe des Kindergelds stellt sich für die Familien natürlich auch noch die Frage, wie lange sie für ihren Nachwuchs Kindergeld erhalten. Grundsätzlich gilt, dass das Kindergeld auf jeden Fall bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt wird, ohne das weitere Bedingungen erfüllt sein müssen. Doch auch für volljährige Kinder können Eltern noch weiterhin Kinder kriegen, wenn bestimmte Bedingungen zusätzlich erfüllt sind. So wird das Kindergeld für Kinder, die bei der Bundesagentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet ist, bis maximal zur Vollendung des 21. Lebensjahres weitergezahlt. Länger gibt es Kindergeld für volljährige Kinder, die eine Ausbildung machen oder studieren. Dann wird das Kindergeld bis maximal zur Vollendung des 25. Lebensjahres weitergezahlt. Dieselbe Altersgrenze gilt auch für volljährige Kinder, die einen anerkannten Freiwilligendienst, wie etwa den Bundesfreiwilligendienst oder ein freiwilliges soziales Jahr machen.
Eine zeitlich unbefristete Kindergeldzahlung ist bei Kindern möglich, die aufgrund einer schwerwiegenden Behinderung nicht die Möglichkeit haben, ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft zu bestreiten. Dafür muss die Behinderung des Kindes allerdings bereits vor dessen 25. Geburtstag festgestellt worden sein.