Aus der Kindergeld Tabelle 2022 können Sie ablesen, wie viel Kindergeld Ihnen im Jahr 2022 jeden Monat zusteht. Die Kindergeldhöhe richtet sich danach, wie viel kindergeldberechtigte Kinder in dem Haushalt leben. Das Einkommen der Eltern spielt hingegen für den Kindergeldanspruch und die Kindergeldhöhe keine Rolle.
Update: Anfang 2023 wurde das Kindergeld für die ersten drei Kinder so angepasst, dass es jetzt für alle Kinder gleich viel Kindergeld gibt. Für jedes Kind bekommen Eltern jetzt 250 Euro Kindergeld im Monat.
Für das erste und zweite Kind bekommen Eltern von der Familienkasse 219 Euro im Monat. Beim dritten Kind werden 225 Euro gezahlt. Ab dem vierten Kind gibt es ein monatliches Kindergeld in Höhe von 235 Euro. Die nachfolgende Kindergeld Tabelle gibt noch mal einen Überblick, wie viel Kindergeld Eltern pro Kind von der Familienkasse im Monat ausgezahlt bekommen.
Anzahl Kinder | Kindergeld 2021 |
---|---|
1. Kind | 219 Euro |
2. Kind | 219 Euro |
3. Kind | 225 Euro |
4. Kind | 250 Euro |
Jedes weitere Kind | 250 Euro |
Kindergelderhöhung zum 1. Januar 2021
Die in der oben stehenden Kindergeld Tabelle angegebenen Beträge gelten bereits seit Anfang des Jahres 2021. Denn in diesem Jahr 2022 gab es noch keine Kindergelderhöhung. Die letzte Kindergelderhöhung fand am 1. Januar 2021 statt. Zu diesem Zeitpunkt hat man das Kindergeld um 15 Euro im Monat für jedes Kind angehoben. Daraus folgt, dass das Kindergeld für das erste und zweite Kind vor 1. Juli 2019 noch bei 204 Euro im Monat lag. Für das dritte Kind bekamen Eltern zuvor 210 Euro monatlich von der Familienkasse. Ab dem vierten Kind gab es vor der Kindergelderhöhung einen Betrag in Höhe von 235 Euro pro Monat. Die folgende Kindergeldtabelle stellt die neuen und alten Kindergeldwerte gegenüber.
Kindergeldtabelle ab Januar 2021
Anzahl der Kinder | Kindergeld nach dem 1. Januar 2021 | Kindergeld vor dem 1. Januar 2021 |
1. Kind | 219 Euro | 204 Euro |
2. Kind | 219 Euro | 204 Euro |
3. Kind | 225 Euro | 210 Euro |
4. Kind | 250 Euro | 235 Euro |
Alle weiteren Kinder | 250 Euro | 235 Euro |
Wann wird das Kindergeld ausgezahlt?
Falls Eltern einen Kindergeldanspruch haben, bekommen sie den ihnen gemäß der Kindergeld Tabelle 2022 zustehenden Betrag einmal im Monat von der Familienkasse ausgezahlt. Allerdings wird das Geld an unterschiedlichen Terminen ausgezahlt. Die monatlichen Kindergeld Überweisungstermine richten sich immer nach der Endziffer der Kindergeldnummer. Diese Kindergeldnummer teilt die Familienkasse den Eltern beim Kindergeldantrag zu. Auf der nachfolgenden Seite finden Sie einen Überweisungsplan mit allen aktuellen Auszahlungsterminen für das Jahr 2022.
Wann haben Eltern einen Kindergeldanspruch?
Einen Anspruch auf Kindergeld haben Eltern auf jeden Fall, solange ihr Nachwuchs noch minderjährig ist. Doch auch bei volljährigen Kindern über 18 Jahren kann weiterhin ein Anspruch auf Kindergeld bestehen. Allerdings ist der Kindergeldanspruch bei volljährigen Kindern an weitere Bedingungen geknüpft. So bekommen Eltern für ein volljähriges Kind weiterhin Kindergeld, wenn ihr Kind arbeitslos und bei der Bundesagentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet ist. Bei arbeitslosen Kindern wird das Kindergeld bis maximal zur Vollendung des 21. Lebensjahres weitergezahlt.
Länger können Eltern Kindergeld beziehen, wenn Ihr Nachwuchs eine Ausbildung macht oder ein Studium absolviert. In diesem Fall gilt aber folgende Einschränkung zu beachten: Falls es sich um eine Zweitausbildung oder ein Zweitstudium handelt, darf das Kind nebenher maximal 20 Wochenstunden arbeiten. Andernfalls würde der Kindergeldanspruch erlöschen. Spätestens aber endet die Kindergeldauszahlung für volljährige Kinder in Ausbildung oder Studium, wenn diese das 25. Lebensjahr vollendet haben.
Kindergeld bei freiwilligem sozialen Jahr
Eine Verlängerung des Kindergeldanspruchs kommt ebenfalls in Betracht, wenn das Kind ein freiwilliges soziales Jahr macht. Es gilt dabei die gleiche Obergrenze für den Kindergeldbezug wie bei einer Ausbildung oder einem Studium. Spätestens mit Vollendung des 25. Lebensjahrs ist also im Normalfall Schluss mit der Kindergeldauszahlung. Die Möglichkeit noch länger Kindergeld zu beziehen, besteht für Eltern nur dann, wenn ihr Kind an einer schweren Behinderung leidet und infolgedessen nicht dazu imstande ist, seinen Lebensunterhalt aus eigener Kraft zu bestreiten. Dann kann das Kindergeld zeitlich unbefristet gezahlt werden. Voraussetzung für den Fortbestand des Kindergeldanspruchs ist allerdings, dass die Behinderung des Kindes bereist vor Vollendung des 25. Lebensjahres aufgetreten ist.
Kinderfreibetrag als Alternative zum Kindergeld
Das deutsche Recht sieht vor, dass Eltern anstelle einer Auszahlung des Kindergelds auch den steuerlichen Kinderfreibetrag in Anspruch nehmen können. Der Kinderfreibetrag mindert das zu versteuernde Einkommen der Eltern, sodass diese weniger Steuer zahlen müssen. Der Kinderfreibetrag beläuft sich im Jahr 2022 auf exakt 8.388 Euro pro Kind für beide Elternteile. Bei getrennt lebenden Elternpaaren wird jedem Elternteil der hälftige Betrag zugerechnet. Der Kinderfreibetrag setzt sich wie folgt zusammen:
- 2.928 Euro für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf des Kindes
- 5.460 Euro für das sächliche Existenzminimum des Kindes
Falls die Eltern den Kinderfreibetrag ausschöpfen wollen, können sie sich nicht gleichzeitig auch noch Kindergeld auszahlen lassen. Denn die eine Inanspruchnahme des Freibetrags schließt die Kindergeldauszahlung grundsätzlich aus. Eltern müssen sich daher immer für eine der beiden Alternativen entscheiden. Aber keine Sorge, das Finanzamt führt für den Steuerpflichtigen automatisch eine sogenannte Günstigerprüfung durch, um zu bestimmen, ob der Kinderfreibetrag oder die Kindergeldauszahlung im jeweiligen Fall die finanziell günstigere Wahl ist.
Kinderzuschlag für einkommensschwache Familien
Das Kindergeld wird an alle Eltern ausgezahlt, unabhängig davon, wie viel sie verdienen. Einkommensschwache Familien können zusätzlich noch den Kinderzuschlag erhalten. Der Kinderzuschlag soll gering verdienende Familien mit Kindern davor bewahren ins Arbeitslosengeld II abzurutschen. Er beläuft sich im Jahr 2022 auf maximal 209 Euro pro Kind im Monat. Der Kindergeldzuschuss muss genauso wie das Kindergeld bei den örtlichen Familienkassen beantragt werden.