Die Taschengeldliste 2024 enthält eine Empfehlung der Jugendämter zur optimalen Taschengeldhöhe. Eltern und Kinder sind sich oft uneins darüber, wie viel Taschengeld es geben sollte. In diesem Fall liefert die Taschengeldliste einen guten Anhaltspunkt, wie viel Taschengeld angemessen ist.
Das Taschengeld ist ein wichtiger Baustein in der Kindererziehung, dass es den Kindern dabei hilft, einen verantwortungsvollen Umgang mit Geld zu erlernen. Dieses Wissen ist für ihr späteres Leben unverzichtbar. Experten raten deshalb dazu, bereits möglichst früh mit dem Taschengeld zu starten, am besten bereist im Alter von vier bis fünf Jahren. Spätesten aber, wenn der Nachwuchs in die Schule kommt. Bei der Frage, wie viel Taschengeld angemessen ist, kann die Taschengeldliste der Jugendämter eine Hilfestellung bieten. Nachfolgend können Sie sich die aktuelle Taschengeldliste 2024 ansehen.
Alter des Kindes | Taschengeld |
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Unter 6 Jahren | 1 Euro pro Woche |
7 - 8 Jahre | 2 Euro pro Woche |
8 - 9 Jahre | 3 Euro pro Woche |
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10 Jahre | 15 - 17,50 Euro pro Monat |
11 Jahre | 17,50 - 20 Euro pro Monat |
12 Jahre | 20 - 22,50 Euro pro Monat |
13 Jahre | 22,50 - 25 Euro pro Monat |
14 Jahre | 25 - 30 Euro pro Monat |
15 Jahre | 30 - 37,50 Euro pro Monat |
16 Jahre | 38 - 45 Euro pro Monat |
17 Jahre | 45 - 60 Euro pro Monat |
18 Jahre | 60 - 80 Euro pro Monat |
Die Taschengeldliste 2024:
Wechsel von der wöchentlichen zur monatlichen Auszahlung
Gemäß den Empfehlungen der Taschengeldliste sollte das Taschengeld in den ersten Jahren noch wöchentlich an die Kinder ausgezahlt werden. Ab einem Alter von 10 Jahren empfiehlt die Taschengeldtabelle, auf eine monatliche Auszahlung des Taschengelds umzustellen. In diesem Alter sollten die Kinder in der Lage sein, sich ihr Taschengeld auch über einen längeren Zeitraum einzuteilen. Das Taschengeld wird in der Folge jährlich angehoben. Schließlich steigen auch die finanziellen Bedürfnisse eines Kindes bzw. Jugendlichen mit dem Alter. Volljährige Kinder über 18 Jahren sollten nur dann weiter Taschengeld bekommen, wenn sie noch von den Eltern wirtschaftlich abhängig sind.
Taschengeldliste ist rechtlich nicht bindend
Die in der Taschengeldliste 2024 angegeben Werte sich natürlich rechtlich nicht bindend, sondern stellen lediglich eine Empfehlung der Jugendämter dar. Ohnehin haben Kinder in Deutschland kein gesetzliche Anrecht auf Taschengeld. Nichtsdestotrotz ist es auch pädagogischer Sicht mehr als empfehlenswert, seinen Kindern ein Taschengeld zukommen zu lassen. Denn das Taschengeld hilft dabei, den Kindern und Jugendlichen den Umgang mit Geld näherzubringen. Das ist für das spätere Leben unverzichtbar. Es kann natürlich sein, dass Eltern aufgrund finanzieller Engpässe zwangsläufig von der Empfehlung der Taschengeldliste abweichen müssen. Noch entscheidender als die Taschengeldhöhe ist aber ohnehin, das Taschengeld regelmäßig und nach Möglichkeit an einem festen Termin auszuzahlen, so dass die Kinder auch mit dem Geld planen können.
Einen Fehler sollten Eltern in Zusammenhang mit dem Taschengeld unbedingt vermeiden. Das Taschengeld darf nicht als dazu verwendet werden, um positives oder negatives Verhalten des Kindes zu sanktionieren. Daher ist es nicht ratsam, wenn Eltern das Taschengeld als Strafe für eine Fehlverhaltern des Kindes kürzen. Ebenso wenig ist es sinnvoll, das Taschengeld zur Belohnung kurzfristig zu erhöhen. Beides würde dem eigentlich Sinn und Zweck des Taschengeldes, dem Kind den richtig Umgang mit Geld beizubringen, entgegenstehen
Was sollte vom Taschengeld bezahlt werden?
Die Taschengeldliste 2023 gibt zwar Auskunft darüber, wie hoch das Taschengeld im jeweiligen Alter sein sollte. Allerdings macht die Taschengeldtabelle keine Angaben dazu, was Kinder und Jugendliche von diesem Geld bezahlen sollten und was weiterhin die Eltern bezahlen sollten. Experten raten dazu, dass Eltern trotz Taschengeld weiterhin die alltäglichen Ausgaben für das Kind übernehmen. Demgegenüber sollte das Taschengeld von den Kindern und Jugendlichen ist erster Linie dazu verwendet werden, ihre individuellen Wünsche zu finanzieren. Dazu gehören:
- Spielwaren
- Computerspiele
- CDs
- Süßigkeiten
- Zeitschriften
Darüber hinaus sollten die Kinder auch die Ausgaben für ihre Freizeitaktivitäten wie etwa einen Kinobesuch aus eigener Tasche bezahlen. Dagegen ist es ratsam, dass die Eltern weiterhin sämtliche Ausgaben für die Schule tragen. Andernfalls würde die Gefahr bestehen, dass das Kind an der falschen Stelle spart zu Lasten seiner Schulausbildung.